![[Under Construction]](images/undercon.gif)
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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND HONORARBEDINGUNGEN
Der Maklerauftrag gilt unter gleichzeitiger
Anerkennung unserer Geschäfts- und Honorarbedingungen als erteilt, wenn wir
zu einer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit aufgefordert werden oder wenn
unser Angebot angenommen wird, ebenfalls wenn Verhandlungen mit uns oder
unserem Auftraggeber aufgenommen werden.
Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben
beruhen auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns über Objekte und
Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten.
Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird hiermit als
ausdrücklich ausgeschlossen vereinbart.
Die Veröffentlichung der Angebote im Internet
ist für den Anbieter kostenfrei und unverbindlich. Hieraus entsteht kein
Anrecht auf weitere Werbemaßnahmen wie z. B. in Printmedien.
Um eine hohe Aktualität zu
erreichen ist der Anbieter lediglich dazu verpflichtet die benötigten Angaben
möglichst vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen, und wenn die
Verfügbarkeit des Objekts nicht mehr gegeben ist dies umgehend uns mitzuteilen.
Unsere Angebote und Nachweise sind freibleibend,
so dass Zwischenverkauf und -vermietung bzw. –verpachtung vorbehalten sind.
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald
aufgrund unseres Nachweises oder Vermittlung ein Vertrag zustande kommt.
Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich schriftlich
Mitteilung zu machen, wenn und zu welchen Bedingungen über ein von uns
angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist. Die Provisionspflicht
besteht insbesondere auch dann, wenn ein von unserem Angebot abweichender
Vertrag zustande kommt. Bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags bzw.
Unterzeichnung des Mietvertrags ist die Provision verdient und fällig.
Wird ein durch unsere Tätigkeit gemietetes
(gepachtetes) Objekt (Grundstück, Haus, Geschäft, Wohnung) innerhalb von 24
Monaten nach dem Zustandekommen des Miet- (Pacht-)Vertrages vom Vermieter
(Verpächter) erworben, so sind die dafür zu zahlenden Maklergebühren bei
Abschluss des Kaufvertrages unter Anrechnung der vorher für den
Miet-(Pacht-)Vertrag entrichteten Maklergebühren fällig.
Provisionspflichtig sind folgende Geschäfte:
Abschlüsse mit einem von der
Maklerfirma nachgewiesenem Käufer, Mieter, Pächter ohne Rücksicht auf ein
bestimmtes Objekt innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß. Ersatz-,
Zusatz-, bzw. Ergänzungsgeschäfte fallen ebenso darunter.
Die Provision für Nachweis- bzw.
Vermittlungstätigkeit beträgt bei:
- Ankauf von Haus- und Grundbesitz,
Eigentumswohnungen und Kapitalanlagen für den Verkäufer 2,50 % des
Kaufpreises.
- Vermietungen und Verpachtungen von Wohnräumen
für Mieter bzw. Pächter 2,32 Netto- Monatsmieten.
Sämtliche Provisionssätze verstehen sich als
Bruttoentgelte, einschließlich der z.Zt. gültigen Mehrwertsteuer von 16 %.
Bei einer Änderung der Mehrwertsteuer ändern sich die Provisionssätze
entsprechend.
Von diesen Geschäfts- und Honorarbedingungen
abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich abgefasst werden. Im übrigen
berührt eine etwaige teilweise Unwirksamkeit von einzelnen Bedingungen die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der
Erfüllungsort für die Honorierungsverpflichtung unser Geschäftssitz ist.
Im Rahmen der Bestimmungen der Makler- und
Bauträgerverordnung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei
Zahlungen oder sonstige Leistungen eines Käufers (Mieters) für den
Verkäufer (Vermieter) entgegennehmen.
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